Informationen

Allgemeine Informationen zur AeW, zu den gesetzlichen Grundlagen und zu Fragen der Entschädigungsleistungen finden Sie hier.

·         Einfache Einbringung auch einer Vielzahl von Forderungsanmeldungen.

·         Direkte Eingabe in die AeW-Datenbank, keine unsichere Datenübermittlung z.B. per E-Mail.

·         Jederzeit Einsicht in die eigenen Forderungsanmeldungen.


Registrierungspflicht

Für die Benützung des AeW-Portals für Forderungsanmeldungen ist eine einmalige Registrierung Ihrer Kanzlei erforderlich. In Ihrem dabei angelegten Kanzlei-Konto können Sie anschließend Ihre Kontaktdaten verwalten und Forderungsanmeldungen für Ihre Mandanten durchführen.


·      Der Registrierungsprozess ist selbsterklärend und nimmt weniger als 5 Minuten Zeit in Anspruch.

·      Beim anschließenden Ersteinstieg werden Sie aufgefordert, Ihre Kanzleidaten zu vervollständigen, um eine reibungslose Kommunikation mit der AeW sicherzustellen.

·      Hier kommen Sie zur Registrierung


Bei der Erst-Registrierung sind anzugeben:

·         Kanzleiname

·         Telefonnummer für Kontakt und Nachfragen

·         E-Mail-Adresse, die als Benutzername und Hauptkontakt fungiert.

·         optional: zusätzliche Mobiltelefonnummer für Mulit-Faktor-Authentifizierung und SMS (erhöht die Sicherheit Ihres Kontos)


Nach der Registrierung können Sie in Ihrem Kanzlei-Konto weitere Kontaktdaten eintragen und konkrete Ansprechpersonen hinterlegen.



Forderungsanmeldung

Im Kanzlei-Konto Ihrer registrierten Kanzlei können Sie von der AeW freigeschaltete Causen zuordnen. Dies ermöglicht in weiterer Folge, in diesen Causen Forderungen für Ihre Mandantinnen und Mandanten anzumelden und eingebrachte Forderungsanmeldungen einzusehen.


·    Für Forderungsanmeldungen steht Ihnen eine übersichtliche Eingabemaske zur Verfügung, durch die auch eine große Zahl an Forderungsanmeldungen auf einfache Weise eingebracht werden kann.

·        Sobald eine Forderungsanmeldung abgeschickt wurde, erscheint diese in einer Tabellenübersicht, die Eingabemaske wird geleert und Sie können direkt weitere Forderungsanmeldungen eingeben.

·        Die Eingabemaske besteht für jede Forderungsanmeldung aus 3 Teilen:

o   Grunddaten: Forderungssumme, allgemeine Dokumente, Notiz/Kommentar (optional).

o   Personendaten: Erfassung der persönlichen Daten einer Anlegerin / eines Anlegers.

o   Investitionen: Erfassung der Investition(en), für die eine Entschädigungsforderung bestehen soll und Zuordnung der Investition zu einer Anlegerin / einem Anleger.


·         Für jede Anlegerin / jeden Anleger mit eigenen Investitionen ist auch eine eigene Forderungsanmeldung einzubringen.

·         Haben mehrere Anlegerinnen / Anleger zum Teil auch Investitionen gemeinsam besessen, ist für sie eine gemeinsame Forderungsanmeldung einzubringen.


·         Für diese Anlegerinnen / Anleger ist eine gemeinsame (also eine) Forderungsanmeldung einzubringen.

·         Zunächst werden in der Eingabemaske die Personendaten aller Anlegerinnen / Anleger eingegeben.

·         Danach werden die Investitionen eingegeben, für die eine Entschädigung geltend gemacht wird.

·         Bei jeder Investition ist anzugeben, welcher Anlegerin / welchem Anleger diese zuzuordnen ist. Dafür stellt das Anmeldesystem die in der jeweiligen Forderungsanmeldung zuvor eingegebenen Personen zur Auswahl.


·         Das ist die individuelle Kennzahl jeder Forderungsanmeldung. Diese wird beim Absenden einer Forderungsanmeldung automatisch vergeben.

·         Bitte diese FoA-ID stets im Kontakt mit der AeW anführen. Dies ermöglicht eine konkrete Bearbeitung von Anfragen und vermeidet Verwechslungen.


·         Im AeW-Portal registrierte Kanzleien können stets die eigenen Forderungsanmeldungen einsehen. In einer späteren Ausbaustufe ist die Anzeige des AeW-Prüfungsstatus vorgesehen.

·         Voraussetzung für die Einsicht in Forderungsanmeldungen ist die Möglichkeit der 2-Faktor-Authentifizierung mittels SMS-TAN-Verfahren. Dafür muss im AeW-Portal in Ihrem Kanzlei-Konto eine gültige Mobiltelefonnummer (optionale Eingabe) eingetragen sein.


Für die Einbringung von Forderungsanmeldungen müssen Sie sich nach Registrierung anmelden. Hier geht es direkt zur Anmeldung.

Sofern Sie bereits angemeldet sind, können Sie auch direkt zur Forderungsanmeldung gelangen.

Datenaustausch

·    Das Insolvenzverfahren und das Verfahren bei der AeW für Entschädigungszahlungen sind völlig getrennt geführte Verfahren. Es ist daher unabdingbar, in beiden Verfahren jeweils eigene Forderungsanmeldungen durchzuführen.

·    Ein Datenaustausch zwischen AeW und Insolvenzverwaltung erfolgt nur zu folgenden Zwecken:

o  Zur Überprüfung der bei Anmeldung einer Entschädigungsforderung gemachten Angaben kann ein Abgleich mit den Kundenaufzeichnungen der insolventen Wertpapierfirma erfolgen.

o  Vor Auszahlung einer Entschädigung durch die AeW wird geprüft, ob Anlegerinnen / Anleger bereits Quotenzahlungen erhalten haben. Diesfalls reduziert sich der Entschädigungsanspruch quotal.

o   Nach Auszahlung von Entschädigungen zeigt die AeW gegenüber der Insolvenzverwaltung den Übergang von Forderungen auf die AeW an (in Höhe des entschädigten Kapitalbetrages). Liegt keine korrespondierende Forderungsanmeldung entschädigter Anlegerinnen / Anleger vor, meldet die AeW auf sie übergegangene Ansprüche nachträglich an.


Sie haben noch Fragen?

Wenn Sie die Antwort auf Ihre Frage nicht finden können, stehen wir gerne unter folgenden Kontaktdaten zur Verfügung.